Technische Realisation:
Werbeagentur Werbeagentur comunion GmbH
Disclaimer:
Keine Haftung
für fremde Inhalte / Informationen!
Das Dienstleistungsunternehmen "JEC–
Engineering & Consulting" ( im folgenden
'JEC')
ist als Diensteanbieter nach § 3 Nr.1, §
8 (1) des Teledienstegesetzes (TDG) (Stand 14.12.2001)
für eigene Informationen, die zur Nutzung
bereitgehalten werden, nach den allgemeinen Gesetzen
verantwortlich.
Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise
("Links") auf die von anderen Anbietern
bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Bei
den über "Links" übermittelten
oder gespeicherten Inhalte anderer Anbieter handelt
es sich um fremde Informationen und nicht um eigene
Inhalte von JEC.
Bei "Links" handelt es sich allerdings
stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen.
JEC hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar
den fremden Inhalt daraufhin überprüft,
ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche
oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst
wird. Nach dem TDG ist JEC
als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet,
die von ihm übermittelten oder gespeicherten
Informationen zu überwachen oder nach Umständen
zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit
hinweisen (§ 8 (2) TDG). Erst wenn festgestellt
oder von anderen darauf hingewiesen wird, daß
ein konkretes Angebot, zu dem ein Link bereitgestellt
wurde, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit
auslösen kann, wird der Verweis auf dieses
Angebot aufgehoben.
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Im einzelnen regelt das TDG die Haftung des
Diensteanbieters wie folgt:
Für die Übermittlung von fremden Informationen
ist JEC
nicht verantwortlich, wenn JEC
(i) diese nicht veranlasst hat, (ii) den Adressaten
der übermittelten Information nicht ausgewählt
hat und (iii) die übermittelten Informationen
nicht ausgewählt oder verändert hat
(§ 9 (1) TDG).
JEC
ist für eine automatische, zeitlich begrenzte
Zwischenspeicherung fremder Informationen nicht
verantwortlich, wenn er (i) die Informationen
nicht verändert, (ii) die Bedingungen für
den Zugang zu den Informationen beachtet, (iii)
die Regeln für die Aktualisierung der Information
beachtet, die in weithin anerkannten und verwendeten
Industriestandards festgelegt sind, (iv) die erlaubte
Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten
über die Nutzung der Information, die in
weithin anerkannten und verwendeten Industriestandards
festgelegt sind, nicht beeinträchtigt und
(v) unverzüglich handelt, um gespeicherte
Informationen zu entfernen oder den Zugang zu
ihnen zu sperren, sobald er Kenntnis davon erhalten
hat, dass die Informationen am ursprünglichen
Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz
entfernt wurden oder der Zugang zu ihnen gesperrt
wurde oder ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde
die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat (§
10 TDG).
JEC
ist für fremde Informationen, die er für
einen Nutzer speichert, nicht verantwortlich,
sofern (i) er keine Kenntnis von der rechtswidrigen
Handlung oder der Information hat und ihm im Falle
von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen
oder Umstände bekannt sind, aus denen die
rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich
wird, oder (ii) er unverzüglich tätig
geworden ist, um die Information zu entfernen
oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald er diese
Kenntnis erlangt hat (§ 11 TDG).
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"Das
Durchschnittliche gibt der Welt ihren Bestand,
das Außergewöhnliche ihren Wert."
(Oscar Wilde) |